Die GVV im Mai

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn Sie privat in einem Basistarif krankenversichert sind, wurden Ihre Beihilfen in den letzten Jahren womöglich zu gering bemessen, so ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Was Betroffene jetzt tun sollten, erfahren Sie in diesem Newsletter. Außerdem gibt es Infos zu unserem nächsten Ausflug nach Sachsen-Anhalt und ein Rechen-Tool für Kolleginnen und Kollegen in individuellen Entgeltstufen.

Unsere Leser und Leserinnen kommen auch in diesem Monat in den Genuss von verbilligten Tickets für kulturellen Angebote und Veranstaltungen. Diesmal können Sie an Aktionen vom DSO teilnehmen. Weitere Informationen hierzu gibt es am Ende dieser E-Mail.

Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen

Unterschrift von Klaus Schmitt
Klaus-D. Schmitt
Vorsitzender

AKTUELLES

Beihilfe-Begrenzung für Basistarif-Versicherte unzulässig: Die bisherige Praxis bei der Bemessung von Beihilfen für Beamte zur privaten Krankenversicherung verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt in einem Urteil bestätigt. Bisher hatte die Beihilfestelle für Privatversicherte in einem Basistarif statt des üblichen 2,3 fachen Satzes die niedrigeren Erhöhungsbeträge des 1,11 bis 1,5 fachen Satzes nach der Gebührenordnung für Ärzte angewandt. Dagegen hatte ein Ruhestandsbeamter geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht wies damit die Revision des Landes Berlin zurück. Betroffene sollten deshalb gegen noch nicht bestandskräftige Beihilfebescheide Widerspruch einlegen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Info12-14 (PDF).

GVV-Ausflug nach Dessau und Gommern: Am Samstag, den 21. Juni bietet die GVV eine Tour durch Sachsen-Anhalt an. Der Ausflug startet um 9 Uhr am Bahnhof Charlottenburg. Von dort geht es zunächst in die Bauhausstadt Dessau und danach weiter nach Gommern im Jerichower Land, wo eine Besichtigung der Wasserburg und ein Imbiss auf dem Programm stehen. Die Kosten für Bahnreisen, Führungen und Verköstigung betragen 29 Euro pro Person. Auch diesmal können wir 06 freie Plätze an Nicht-Mitglieder vergeben. Schicken Sie uns bei Interesse doch einfach eine kurze Mail.

GVV-Aktionsbündnis für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Auch im öffentlichen Dienst des Landes Berlin haben es MitarbeiterInnen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen oft schwer, deren Betreuung mit dem Arbeitsleben in Einklang zu bringen. Es mangelt noch an Angeboten mit Vorbildcharakter wie Eltern-Kind-Zimmer, Programme zur Kontaktpflege mit Arbeitskräften in Eltern- oder Pflegezeit oder Home-Office-Möglichkeiten. Zur Gründung unseres neuen Aktionsbündnisses für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf suchen wir nach Betroffenen, die uns von ihren Erfahrungen berichten und sich künftig mit uns für entsprechende Projekte in der Berliner Verwaltung stark machen wollen. Weitere Infos finden Sie hier (PDF). Bei Interesse freuen wir uns auf eine entsprechende Mail.

Rechen-, Lese- und Rechtschreibschwächen als Behinderung anerkennen: Schwierigkeiten im Umgang mit der deutschen Sprache oder bei der Anwendung der Grundrechenarten werden oftmals durch Erkrankungen wie Seh- oder Hörprobleme, Konzentrationsschwächen oder Legasthenie verursacht. Wir freuen uns, dass man die Problematik mittlerweile auch in der Berliner Verwaltung erkannt hat und mit dem Aufbau eines entsprechenden Netzwerks [Link zu www.berlin.de/sen/bildung/bildungswege/grundbildung] begonnen hat.
Für Betroffene, die selbst aktiv werden möchten, bietet der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geförderte Arbeitskreis Orientierungs- und Bildungshilfe (AOB) in Kreuzberg verschiedene Kurse an. Weitere Informationen (PDF) zum Thema Rechen-, Lese- und Rechtschreibschwächen gibt es auch auf unserer Internetseite.

Ungleiche Behandlung in der Berliner Verwaltung beenden: Die GVV begrüßt die in einem aktuellen Gesetzentwurf geplante Besoldungserhöhung von 2,5 Prozent für 2014 und 2015. Dennoch weisen wir darauf hin, dass die Kürzungen des Solidarpakts 2003 – entgegen der ursprünglichen Versprechungen – für Beamtinnen und Beamte noch immer nicht zurück genommen worden sind. Diese erhalten immer noch ein Miniweihnachtsgeld und die lineare Angleichung hinkt denen der ArbeitnehmerInnen um Jahre hinterher. Die meisten Berliner Beamtinnen und Beamten müssen das als mangelnde Wertschätzung empfinden, vor allem da die Mitglieder der Landesregierung immer noch nach den Regeln des Bundesbesoldungsgesetzes alimentiert werden. Weitere Informationen gibt es hier (PDF).

NÜTZLICHES

Excel-Tool zur Überprüfung individueller Entgeltstufen: Die Tarifeinigung der Gewerkschaften mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen betrifft die Beschäftigten im Land Berlin nicht. Denn in den hiesigen Bezirksämtern und in der Senatsverwaltung gilt nicht der TVöD sondern der TV-L, der erst Ende dieses Jahres neu verhandelt wird. ArbeitnehmerInnen, die sich in individuellen Entgeltstufen befinden, können anhand der statischen Tariftabellen oft nur schwer überprüfen, wie hoch Erhöhungen ausfallen und ob diese auch richtig berechnet wurden. Für sie hat die GVV ein Rechen-Tool entwickelt, mit dessen Hilfe sie die Korrektheit ihrer Abrechnung anhand des individuellen Vergleichentgelts überprüfen können. Die Excel-Tabelle für die automatische Berechnung können Sie hier herunterladen (XLS).

Selbst Webseiten gestalten und pflegen: Die GVV plant einen Kurs, in dem Interessierte den Umgang mit dem Programm WordPress erlernen können. Mit der kostenlosen Software lassen sich Internetauftritte erstellen und leicht aktualisieren. Die Schulung wird voraussichtlich im Bezirksamt Spandau stattfinden, ein genauer Termin wird noch bekannt gegeben. Die Teilnahme ist für GVV-Angehörige kostenlos, von Nicht-Mitgliedern verlangen wir einen geringen Unkostenbeitrag. Wenn Sie sich für den Lehrgang interessieren, freuen wir uns über eine kurze Mail.

AKTION FÜR UNSERE NEWSLETTER-LESER

Wir haben eine kleine Auswahl unserer kulturellen Angebote auf unserer Website zusammengestellt, die auch Sie als Leser/in unseres Newsletters zu Sonderkonditionen nutzen können. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser geschützten Seite. (Passwort: Nur in der E-Mail für Abonnenten)

ZUM SCHLUSS

Als zuständige Gewerkschaft sind wir aufgrund unserer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.