Erkenntnisse zur bundesweiten Summe an Straftaten gegen Justizvollzugsbeamte liegen der Bundesregierung nicht vor. Das schreibt sie in der Antwort (19/11769) auf eine Kleine Anfrage. Aufgrund der fehlenden ZustĂ€ndigkeit fĂŒr den Justizvollzug, der eine Angelegenheit der LĂ€nder sei, lĂ€gen der Bundesregierung nur zum Teil konkrete Erkenntnisse zu den Fragen der Abgeordneten vor. Wie es weiter in der Antwort heißt, verbĂŒĂŸten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Ende MĂ€rz 50.957 StraftĂ€ter eine Freiheitsstrafe. Davon seien 16.267 AuslĂ€nder oder Staatenlose gewesen. Angaben zu Personen mit einem Migrationshintergrund lĂ€gen nicht vor. Nach Ansicht der Bundesregierung ist die EinfĂŒhrung einer bundeseinheitlichen Datenbank zur Erfassung von Straftaten gegen Justizbeamte nicht erforderlich. Die TĂ€tlichkeiten gegen Bedienstete im Justizvollzug wĂŒrden bereits aktuell in den Vollzugseinrichtungen erfasst und sanktioniert. Diese Daten lĂ€gen den zustĂ€ndigen LĂ€ndern auch statistisch verwertbar vor.