Das Abgeordnetenhaus hat am 4. Juni das Landesantidiskriminierungsgesetz – LADG – beschlossen und es wird am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft treten. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Inhalte, Ziele und Möglichkeiten des Gesetzes auf ihrer Website informiert. Es werden insbesondere Fragen beantwortet, die für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sein könnten. In einer Antwort zu den vierzehn Fragen wird versucht, die Polizeiangehörigen zu beruhigen. In der Beantwortung zur 11. Frage wird angekündigt, dass eine landesweite Rahmendienstvereinbarung erarbeitet wird, um für die Beschäftigten des Landes Berlin mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit dem neuen Gesetz zu erreichen.

Die wiederholte Aussage des Justizsenators, eine Dienstvereinbarung könne nicht vor Inkrafttreten eines Gesetzes geschlossen werden, ist bei dem heftig umstrittenen LADG nicht hinnehmbar. Auch hätte der Abschluss der Rahmendienstvereinbarung mit dem Hauptpersonalrat so vorbereitet sein müssen, dass zum Zeitpunkt der Geltung des LADG ein unterschriftsreifer Entwurf vorliegt, der von den Beschäftigtenvertretungen nur noch unterschrieben zu werden braucht.  

In der Woche nach der Information der dem Justizsenator unterstellten Antidiskriminierungsstelle teilt der Hauptpersonalrat mit, er hätte zusammen mit den Gewerkschaften bereits am 22. November 2019 zugesagt bekommen, von den Senatsverwaltungen für Justiz und Finanzen würde aufgrund vereinbarter und bisher nicht für die Beschäftigten veröffentlichter Eckpunkte ein Entwurf für eine Rahmendienstvereinbarung nach dem Personalvertretungsgesetz erstellt, der jedoch bis Anfang Juni 2020 nicht vorgelegt worden ist. Dies wird vom Hauptpersonalrat mit der Erwartung auf den umgehenden Beginn von Verhandlungen sehr bedauernd kritisiert. Die Kritik ist verständlich, da ein halbes Jahr seit der Grundsatzverständigung über den Inhalt einer Rahmendienstvereinbarung der Justizsenator keine Verhandlungen mit dem Hauptpersonalrat  über einen Beschäftigtenschutz vor dem LADG geführt hat.

Am Nachmittag des Tages vor der Verabschiedung des LADG im Parlament hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in einer Pressemitteilung dagegen behauptet, die Antidiskriminierungsstelle im Bereich der Berliner Justiz „steht im engen Austausch mit den Interessenvertretungen der Beschäftigten des Landes Berlin (Hauptpersonalrat, Gewerkschaften etc), um tragfähige Lösungen zu entwickeln und die Bedenken der Beschäftigten, soweit wie möglich, auszuräumen.“ Weiter wurde mitgeteilt: „Der erste Entwurf einer landesweiten Rahmendienstvereinbarung zum LADG befindet sich bereits in der internen Abstimmung. Darüber hinaus wird es Fortbildungen geben, die das Beschäftigen im Umgang mit dem neuen Gesetz schulen und Unsicherheiten nehmen.“ Der Fraktionssprecher für Antidiskriminierung, Sebastian Walter, behauptete während der Abgeordnetenhausdebatte zum LADG, dass in der Gesetzesbegründung der Abschluss einer Dienstvereinbarung vorgesehen ist, obwohl die Gesetzesvorlage des Senats vom 4. Juni 2019 keinen solchen Hinweis enthält.

Vom Innensenator Geisel wiederum wird in einem Pressestatement am 11. Juni zur Problematik möglicher Entschädigungen nach dem LADG und eventueller Regressansprüche gegenüber einer handelnden Dienstkraft bei der Polizei Berlin nicht nur auf die Mitbestimmungspflicht einer solchen Maßnahme hingewiesen, sondern er bemerkt: „Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Polizeiführung mit den
Beschäftigtenvertretungen eine Vereinbarung über das behördeninterne Verfahren in solchen Fällen abschließt.“ Und der Polizeipräsidentin wird eine Bewertung des LADG nachgesagt, die auf den Abschluss besonderer Vereinbarungen schließen lässt.