Tricksereien bei der Dienstpostenbewertung unterbinden

Neufassung der Nr. 3.5 der AV zu § 49 – Bewirtschaftung von Stellen – LHO FinanzstaatssekretĂ€r FrĂ©deric Verrycken hat am 3. MĂ€rz 2021 eine als „Vorgriffsregelung“ bezeichnete Neufassung der Nr. 3. 5 getroffen und Nr. 3.6 der AusfĂŒhrungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) zu § 49 – Bewirtschaftung von Stellen - der Landeshaushaltsordnung (LHO) aufgehoben. Die Entscheidung wurde als Rundschreiben der Senatsverwaltung fĂŒr Finanzen Nr. 18/202 ...

Eilmeldung! Justizangestellte können jubilieren.

Die Klage einer Justizfachangestellten beim Amtsgericht Tiergarten hatte Erfolg. Statt bisher in den Entgeltgruppen 6 bis 9a TV-L sind nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - alle Justizfachangestellten in Serviceeinheiten der Gerichte in die Entgeltgruppe 9 einzugruppieren. Nach der Pressemitteilung des BAG ist das Land Berlin, vertreten durch die Berliner Justizverwaltung, verpflichtet, die KlÀgerin - wie...

Umstrittene Hauptstadtzulage wird gezahlt!

Auf seiner heutigen Sitzung hat der Senat von Bertlin die beamtenrechtlichen bzw. außertariflichen Regelungen zur Hauptstadtzulage fĂŒr Beamtinnen und Beamte bzw. Ballungsraumzulage fĂŒr TarifbeschĂ€ftigte beraten. Trotz ablehnenden Beschlusses der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher LĂ€nder (TdL) und in vollstĂ€ndiger Kenntnis der möglichen Konsequenzen eines Satzungsverstoßes im Fall der Umsetzung hat der Senat die Zulage beschlossen.Die Ha...

Zulagen in der Hauptstadt – ein folgenreiches personalpolitisches Dilemma.

Die Idee stammt von der Berliner SPD. Eine "Berlin-Zulage" wurde als "Ballungsraumzulage" politisch kreiert. Daraus wurde der Vorschlag der drei Berliner Koalitionsfraktionen fĂŒr die nicht ruhegehaltfĂ€hige monatliche Hauptstadtzulage der Beamtinnen und Beamten. Die gesetzliche Regelung ist gleichzeitig per Gesetz auf die TarifbeschĂ€ftigten und sonstigen Angestellten ĂŒbertragen, fĂŒr vollstĂ€ndig anwendbar erklĂ€rt und in eine "Ballungsraumzulage" umbenannt w...