Die GVV im September

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ob bei der Budgetierung der Erziehungshilfen oder bei den dringend notwendigen Maßnahmen gegen den demographisch bedingten Personalabgang in der Verwaltung – Beschlüsse des Berliner Abgeordnetenhauses sind für viele aktuelle Entwicklungen, über die wir Sie in diesem Monat informieren, von zentraler Bedeutung. Wo die Volksvertreter arbeiten, können Sie demnächst bei unserer Führung durch den preußischen Landtag miterleben. Weitere Informationen hierzu gibt es in diesem Newsletter.
Auch im September bieten wir unseren Lesern wieder ein besonderes Bonbon: Für das neue Programm des Künstler-Duos Ursus & Nadeschkin im TIPI am Kanzleramt haben wir Eintrittskarten zu Sonderkonditionen für Sie. Mehr dazu am Ende dieser E-Mail. Der nächste GVV-Newsletter kommt im November.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre.

Unterschrift von Klaus Schmitt

Klaus-D. Schmitt
Vorsitzender

AKTUELLES

Führung durch den Preußischen Landtag: Wie die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses arbeiten, können Sie am 24. September herausfinden, wenn die GVV im Preußischen Landtag zu Gast ist. Außer einem Rundgang mit Informationen zur Geschichte und zur Arbeitsweise der hier tagenden Volksvertretung, erwartet Sie an diesem Tag auch eine Gesprächsrunde mit den Abgeordneten Matthias Brauner und Peter Trapp. Los geht es um 17 Uhr. Für die kostenlose Veranstaltung können wir noch einige letzte freie Plätze an Nicht-Mitglieder vergeben. Bei Interesse schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail.

Geminderte Versorgungsbezüge: Das Gesetz zur Versorgungsänderung von 2001 sieht eine schrittweise Absenkung einiger Ruhegehaltssätze von 75 Prozent auf 71,75 Prozent vor. Seit 1. August liegen die Versorgungsbezüge demnach um 4,33 Prozent unter denen aus dem Jahre 2003. Durch die von 1999 bis 2003 aufgebrachte Versorgungsrücklage und deren Fortführung erhöht sich diese Kürzung sogar auf über 6 Prozent. Die Betroffenen wurden hierüber weder vom zuständigen Innensenator noch von der Versorgungsstelle des Landesverwaltungsamtes informiert. Dass die Ruhegehaltssätze in der Besoldungsinitiative der beiden großen Parteien zunächst nicht berücksichtigt werden sollten, hat die Lage der Empfänger zusätzlich verschärft. Erst nach massiven Protesten hat der Senat auch die Erhöhung der Versorgungsbezüge um jeweils ein halbes Prozent in 2014 und 2015 beschlossen.

Haushaltssatz für Hilfen zur Erziehung vernünftig festsetzen: Bereits 2009 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das im Jahr 2013 zur Verfügung stehende Budget für die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfen zur Erziehung auf 413,9 Millionen Euro festgelegt. Die tatsächlichen Ausgaben in diesem Bereich sind in den vergangenen Jahren aber immer deutlich höher gewesen als geplant. Allein im Bezirk Marzahn-Hellersdorf haben die Hilfen zur Erziehung zuletzt 8,6 Millionen Euro mehr gekostet als von der Finanzverwaltung veranschlagt. Damit künftig auch die unterschiedlichen Sozialstrukturen und Hilfedichten in den einzelnen Stadteilen bei der Finanzplanung berücksichtigt werden können, hat die Jugendverwaltung mit den Bezirken eine weitere Tiefenprüfung in diesem Jahr vereinbart.

Demographische Entwicklung bei der Personalplanung berücksichtigen: Obwohl eine größere Anzahl an Mitarbeitern in den Berliner Behörden demnächst das Renten- oder Pensionsalter erreicht, sind bislang noch wenig Maßnahmen geplant, um den damit verbundenen hohen Personalabgängen Rechnung zu tragen. Auf Druck des Abgeordnetenhauses hat der Innensenator zwar einen Bericht zu dieser Thematik vorgelegt, die künftige Personalplanung wird hierin aber der Finanzverwaltung überlassen. Dabei ist es eine Hauptaufgabe der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, das Funktionieren der Berliner Verwaltung sicherzustellen. Die GVV fordert, dass auch der Innensenator Mitverantwortung für die zukünftige Personalausstattung der Berliner Behörden übernimmt.

Mütterrente – kein Widerspruch nötig: Seit 1. Juli gibt es die sogenannte „Mütterrente“ auch für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Auf den aktuellen Rentenbescheiden wird aber lediglich über die zum gleichen Termin in Kraft getretene Rentenanpassung informiert. Wer von der neuen Regelung zur Mütterrente betroffen ist, muss gegen den Juli-Bescheid dennoch keinen Widerspruch einlegen. Denn deren Umsetzung soll zu einem späteren Zeitpunkt durch die Zahlung eines entsprechenden Zuschlags erfolgen. Deshalb muss für die Leistung auch kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Kinderschutz kann künftig als „schwierige Arbeiten“ gewertet werden: Obwohl das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass Sozialarbeiter, die in rechtlich erheblichem Ausmaß für das Wohl von Kindern mitverantwortlich sind, auch nach (EG) S 14 des TVÖD-BT-V/VKA eingruppiert werden müssen, lässt sich dieses Urteil nicht ohne weiteres auf den TV-L in Berlin übertragen. Wer hier Kinder oder Jugendliche betreut, wird nach EG 9, Fallgruppe 2 bewertet. Die Zulagen der Fallgruppe 1, die für besonders schwierige Tätigkeiten im sozialen Bereich gezahlt werden bleiben diesen Beschäftigten somit verwehrt. In unserem Juni-Newsletter haben wir über diese Problematik berichtet, jetzt kommt Bewegung in die Sache. Aus einer aktuellen Beteiligungsvorlage der Finanzverwaltung geht hervor, dass Sozialarbeiter an künftig auch nach Fallgruppe 1 bewertet werden können, wenn ihre Beratungstätigkeit in schwierigen Fällen mindestens 50 Prozent ihrer Arbeitszeit ausmacht.

NÜTZLICHES

Extern gesammelte Berufserfahrung gleich viel wert: Bei anderen Arbeitgebern gesammelte Job-Erfahrung muss bei der Stufenzuordnung genauso gewertet werden, wie Expertise, die im eigenen Haus erworben wurde. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden. Von diesem Urteil sind auch Beschäftigte im Bereich des TV-L und des TV-N (BVG) betroffen. Wenn bei Ihrer Einstellung Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern anders oder gar nicht gewichtet wurden, sollten sie Ihre Einstufung noch einmal überprüfen und Zahlungsansprüche für entgangene Leistungen geltend machen. Weitere Informationen hierzu und ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie hier.

Informationsveranstaltung zur Patienten-Verfügung: Sowohl in unserem Job als auch in unserer Freizeit sind wir es gewohnt, Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen – eine Möglichkeit, die viele von uns auch im hohen Alter nicht missen wollen. Für wen sich aus diesem Grund eine Patientenverfügung lohnt und was es bei deren Gestaltung zu beachten gilt, ist Thema einer Infoveranstaltung am 16. September im Kulturhaus Spandau. Ab 15 Uhr informiert Frank Spade von der Bundeszentralstelle Patientenverfügung darüber, was ein entsprechendes Schriftstück leisten kann. Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen wollen, schicken Sie uns einfach eine kurze Mail.

Beihilfe-Tipp: Die Beihilfestelle des Landes Berlin kann die 2013 entrichtete Praxisgebühr für verstorbene Berechtigte nicht ohne weiteres zurückzahlen. Denn ihr liegen weder die aktuelle Bankverbindung noch der Name und die Adresse etwaiger Erben vor, an die ein entsprechender Bescheid übermittelt werden kann. Hinterbliebene sollten deshalb einen Antrag auf Rückzahlung bei den Beihilfe-Verantwortlichen im Landesverwaltungsamt des Landes Berlin stellen.

Datenbank für die Dienstposten-Bewertung: Wie viel Personal für die Erledigung verschiedener Aufgaben in einer Behörde nötig ist, wird über sogenannte Dienstposten bemessen. Deren Bewertung erfolgt meist nach einem bewährten System, das die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) bereits 2009 in einem Gutachten beschrieben hat. Auch Sie haben Zugriff auf eine entsprechende Datenbank dieser Einrichtung, wenn Ihr Dienstrechner als Computer des Landes Berlin erkennbar ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie auch Zugriff auf das Intranet des Stadtstaates haben. Hier können Sie sich einen Zugang zur KGSt-Datenbank einrichten. Folgen Sie hierfür einfach den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Gesundheitsforum am 18. September: „Arbeit gemeinsam gesund gestalten“ ist das Motto des diesjährigen Gesundheitsforums, das am 18. September an der Freien Universität Berlin in der Otto-von-Simson-Straße 13 stattfindet. Ab 9 Uhr diskutieren Fach- und Führungskräfte der Berliner Verwaltung aktuelle Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Auf dem Programm stehen Impulsvorträge, verschiedene Workshops und eine Podiumsdiskussion. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

AKTION FÜR UNSERE NEWSLETTER-LESER

In diesem Monat können Sie dank unseres Newsletters das Bühnen-Programm „Sechsminuten“ der Schweizer Comedy-Stars Ursus & Nadeschkin zu einem günstigeren Eintrittspreis erleben. Wie Sie die verbilligten Tickets für die Veranstaltung im TIPI am Kanzleramt ergattern, verraten wir Ihnen wie immer in diesem geschützten Bereich unserer Webseite. (Passwort: Nur in der E-Mail für Abonnenten)

ZUM SCHLUSS

Alle bisherigen GVV-Newsletter finden Sie in unserem Online-Archiv.

Als zuständige Gewerkschaft sind wir aufgrund unserer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.

Dieses Internetangebot wird bei einem seriösen deutschen Anbieter betrieben, der deutschem (Datenschutz-) Recht unterliegt. Nachfolgend finden Sie einen Link, um sich aus dem Verteiler für diesen Newsletter auszutragen.

Sollten Sie sich später wieder eintragen wollen, geht das ganz einfach auf dieser Seite.