Liebe Kollegin, lieber Kollege,
in vielen Behörden des Landes Berlins werden alle Stellen öffentlich ausgeschrieben. Die allseits gepredigte Personalentwicklung eigenen Personals wird damit ad absurdum geführt. Begründet wird dies mit den angeblich zwingenden Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes.
Für den Bereich der Bundesverwaltung wurde ein Gutachten erstellt, in welchen Fällen öffentlich aber auch nur verwaltungsintern ausgeschrieben wird. Die interne Ausschreibung dient insbesondere der Entwicklung eigenen Personals.
Zwar entfaltet das „Gutachten zum Verfahren der internen und externen Personalauswahl in der Bundesverwaltung“ keine bindende Wirkung für das Land Berlin, jedoch dürften die Aussagen zu Art. 33 Abs. 2 GG auch hier gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schmitt