Zum Beginn der Beratungen ĂŒber den Stellenplan der Jahre 2020 /2021 im Ausschuss Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Abgeordnetenhauses von Berlin ist eine Übersicht der Senatverwaltung fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz von Mitte Juli bekannt geworden, die fĂŒr alle Behörden, Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zum 1. Juni 2019 insgesamt 483 unbesetzte Stellen von den 9.942 mit dem Stellenplan 2019 gewilligten Stellen ausweist. Besonders fĂŒr den Justizvollzug soll die Justizverwaltung daher die Bewerberlage in den zurĂŒckliegenden Jahren bis 2019 nachtrĂ€glich darstellen. Der Parlamentsausschuss hat ferner die Justizverwaltung aufgefordert, bis zur 2. Lesung des Stellenplans der Berliner Justiz am 7. November detailiierte Aufstellungen ĂŒber die Verteilung der geplanten 161 StellenzugĂ€nge bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden (davon 80 zusĂ€tzliche Stellen fĂŒr die Optimierung der Altersstruktur der Richter und Richterinnen sowie der StaatsanwĂ€lte und StaatsanwĂ€lte) sowie der 88 zusĂ€tzlichen Stellen fĂŒr den Justizvollzug und die Sozialen Dienste auf die einzelen Dienststellen vorzulegen. Zur Amtsanwaltschaft Berlin muss die Justizverwaltung berichten, welche justizpolitische Bedeutung sie der Amtsanwaltschaft beimisst. Sie hat die Frage zu beantworten, warum lediglich drei Stellen mehr angemeldet worden sind, obwohl angenommen wird, dass sich der Anstieg bei den Bekanntsachen des Jahres 2018 auf 161.308 EingĂ€nge, was die Zahl der EingĂ€nge im VerhĂ€ltnis zu 2017 um 8,9 % ĂŒbersteigt, jedoch nur 0,6 % unter dem Stand von 2016 liegt, in den nĂ€chsten Jahren fortsetzen wird. Ein Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsquote im Justizvollzugsdienst wurde trotz der berlinweit bestĂ€ndig höchsten PersonalausfĂ€lle infolge Krankheit nicht erörtert.