Für politische Entscheidungen sind Informationen über die Entwicklung von Kriminalität und die Effektivität ihrer Bekämpfung zentral. Die Statistiken der deutschen Polizeien und der (Straf-)Justiz sind hier einschlägig, weisen aber erhebliche Lücken auf. Datenverknüpfungen zwischen den Statistiken sind nicht möglich. Aufgrund des unvollständigen Zuganges zu den Statistiken kann die wissenschaftliche Forschung ihre Potenziale auch zur Beratung nicht ausschöpfen.
Die Veröffentlichung des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) analysiert das (unvollständige) Ineinandergreifen der bestehenden Statistiken und entwickelt Lösungsansätze. Die Analyse richtet sich an Politik, Behörden und die statistikproduzierenden Stellen. Für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik, zur effizienten Ressourcenplanung, zur rechtsstaatlichen Kontrolle, für die Wissenschaft und damit auch für die Information der Öffentlichkeit sind valide, aktuelle und gut ausgebaute Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken unabdingbar.
Die Kriminalstatistik beinhaltet beispielsweise die polizeilich registrierten Straftaten. Die Strafrechtspflegestatistiken fassen einen Korpus an Statistiken zusammen, die über die Phasen eines Strafverfahrens hinweg anfallen. Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) nennt in seiner jüngsten Publikation „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistik in Deutschland“ zentrale Lücken der deutschen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken und formuliert konkrete Empfehlungen zur Optimierung.