Das vom Bundestag am 14. November 2019 beschlossene Masernschutzgesetz mit den Änderungen im Infektionsschutzgesetz ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Der Text des geänderten Infektionsschtzgesetzes ist vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesamt für Justiz immer noch nicht unter www.gesetze-im-internet.de veröffentlicht worden. Sie sind „dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet“, lässt das Ministerium verlauten. Die einzelnen Gesetzesänderungen können jedoch im Bundesgesetzblatt vom 13. Februar 2020 nachgelesen werden.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung verzichtete schon immer auf die Bekanntgabe der gesetzlichen Grundlagen für den Infektionsschutz. Nun aber auch auf die Bekanntgabe der neuen gesetzlichen Grundlagen nach dem Masernschutzgesetz. Auf der Website der Gesundheitsverwaltung finden sich stattdessen Informationen mit Erstellungsdaten aus den Jahren 2015 und 2017 oder Links zum Robert-Koch-Institut und zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie zum Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
Wer dem Rat der Gesundheitsverwaltung folgt und den Link zum LAGeSo nutzt, erlebt die nächste Überraschung. Dort ist weiterhin das Infektionsschutzgesetz in der Fassung vom 29. März 2013 veröffentlicht. Andere Vorschriften, zum Beispiel die Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht für Krankheiten und Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz oder die Ausführungsverordnung über Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Land Berlin (AV-Prophylaxe-Maßnahme) sind auf dem Stand von 2013 oder 2004. Das Merkblatt über Belehrungen für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen ist auf dem Stand vom 1. Februar 2008. Das Merkblatt für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gibt die Rechtslage vom 22. Januar 2014 wieder.