Die Fortsetzung der am 5. MĂ€rz aufgenommenen Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungdienst – SuE – zwischen der Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbĂ€nde – VKA – und den Gewerkschaften steht noch nicht fest. Die vorgesehenen Verhandlungen am 23. MĂ€rz und 29. April fanden wegen der Corona-Krise nicht statt. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben beim Verhandlungsauftakt ihre besondere WertschĂ€tzung fĂŒr die verantwortungsvolle TĂ€tigkeit der BeschĂ€ftigten im SuE betont. Es bestand Einigkeit, die AttraktivitĂ€t des Berufsfeldes zu erhalten und weiter zu verbessern. In der Tarifmappe der VKA sind die wechselseitigen Forderungen und Positionen der Arbeitgeber und Gewerkschaften nachzulesen (https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%20SuE/VKA_Tarifmappe_SuE_2020.pdf).

Im Land Berlin warten die BeschĂ€ftigten im Sozial- und Erziehungsdienst nicht nur auf den Fortgang der Tarifverhandlungen. Sie mĂŒssen damit zurecht kommen, dass die Tarifeinigung vom 2. MĂ€rz 2019 mit den neuen Eingruppierungsregelungen und der neu strukturierten Entgelttabelle ab 1. Januar 2020 immer noch nicht erfolgt ist. Die Eingruppierungsregelungen und die Entgelttabelle  als die Überleitung ist an die im kommunalen Bereich geltenden Regelungen ab Jahresbeginn 2020 angelehnt. Die Zuordnung zu den neuen TĂ€tigkeitsmerkmalen (einschließlich der Stufenzuordnung) erfolgt nicht auf Antrag, sondern automatisch. Berlins Finanzsenator Dr. Kollatz hat am 16. April 2019 mit großer Freude angekĂŒndigt, „dass mit dem Tarifergebnis viele Berliner Themen gewĂŒrdigt und berĂŒcksichtigt wurden. Insbesondere fĂŒr die BeschĂ€ftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wird sich die Situation ab dem 1. Januar 2020 mit der höheren Eingruppierung und VergĂŒtung spĂŒrbar verbessern.“ Die Umsetzung der Tarifeinigung zum 1. Januar 2020 wurde vom Regierenden BĂŒrgermeister zugesagt.

Die BeschĂ€ftigten im SuE jedoch warten ĂŒber ein Jahr nach der Tarifeinigung immer noch auf die Umsetzung ihrer AnsprĂŒche ab 1. Januar 2020 auf ein höheres als das tatsĂ€chlich gezahlte Entgelt. Innerhalb Jahresfrist war die Senatsverwaltung fĂŒr Finanzen erst imstande, im Rundschreiben IV Nr. 15/2020 vom 6. Februar 2020 ĂŒber die tarifrechtlichen Neuerungen auf knappen Seiten zu informieren. Einen Monat spĂ€ter ist im Rundschreiben des Landesverwaltungsamtes LVwA IPV Nr. 09/2020 vom 4. MĂ€rz 2020 nachzulesen, dass „aufgrund der KomplexitĂ€t der Zuordnung zu den neuen Entgeltgruppen und Stufen (…) die Überleitung der PersonalfĂ€lle in die neue Tarifstruktur nur manuell erfolgen (kann)“.

Wieder einen Monat spĂ€ter erklĂ€rt die Finanzverwaltung den begrenzten Verzicht auf die Anwendung der Ausschlussfrist bei der Überleitung der BeschĂ€ftigten im SuE und anderer Berufsgruppen, die zum 1. Janaur 2020 ĂŒberzuleiten sind (Rundschreiben IV Nr. 39/2020 vom 7. April 2020) bis zum 30. September 2020 wegen der Corona-Pandemie. Mit anderen Worten, die BeschĂ€ftigten im SuE mĂŒssen bis zu diesem Zeitpunkt ihre AnsprĂŒche auf Nachzahlungen von Entgelt nach § 37 TV-L geltend gemacht haben. Vom 1. Oktober 2020 an gelten die Regelungen ĂŒber Ausschlussfrist uneingeschrĂ€nkt. Das ist schwere rechtliche Tarifkost, aber es muss trotz der schlampigen Arbeit vieler beteiligter Stellen innerhalb der Berliner Verwaltung so sein. Wer also den Verfall auf Zahlung eines höheren Entgelts verhindern will, muss tĂ€tig werden und darf nicht auf den von der Finanzverwaltung angekĂŒndigten Hinweis zum TĂ€tigwerden warten.

Angesichts der saumseligen Arbeit vieler Beteiligter stĂ¶ĂŸt die Bemerkung im Rundschreiben der Senatsverwaltung fĂŒr Finanzen vom 7. April, „bei der Überleitung in das neue Tarifrecht muss ggf. auch mit einer lĂ€ngeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden“, nur auf totales UnverstĂ€ndnis der BeschĂ€ftigten im SuE.   Â