Die Klage einer Justizfachangestellten beim Amtsgericht Tiergarten hatte Erfolg. Statt bisher in den Entgeltgruppen 6 bis 9a TV-L sind nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts – BAG – vom 9. September 2020 – 4 AZR 195/20 – alle Justizfachangestellten in Serviceeinheiten der Gerichte in die Entgeltgruppe 9 einzugruppieren.
Nach der Pressemitteilung des BAG ist das Land Berlin, vertreten durch die Berliner Justizverwaltung, verpflichtet, die Klägerin – wie beantragt – bis zum 31. Dezember 2018 nach Entgeltgruppe 9 zu vergüten. Näheres bei Vorliegen der Urteilsbegründung.