Auf seiner heutigen Sitzung hat der Senat von Bertlin die beamtenrechtlichen bzw. außertariflichen Regelungen zur Hauptstadtzulage für Beamtinnen und Beamte bzw. Ballungsraumzulage für Tarifbeschäftigte beraten. Trotz ablehnenden Beschlusses der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und in vollständiger Kenntnis der möglichen Konsequenzen eines Satzungsverstoßes im Fall der Umsetzung hat der Senat die Zulage beschlossen.
Die Hauptstadtzulage erfasst die Besoldungsgruppen bis einschließlich A 13/ Entgeltgruppen bis E 13 und umfasst im Gesamtwert von bis zu 150 Euro pro Monat ein ÖPNV Ticket für Berlin (Jobticket AB) und eine entsprechende Barkomponente.
Die Zulage soll ab 1. November 2020 ausgezahlt werden
Da die Umsetzung der außertariflichen Hauptstadtzulage für die Tarifbeschäftigten gegen die Satzung der TdL verstößt, besteht das nicht unerhebliche Risiko eines Ausschlusses Berlins aus dem Verband.
Die wesentlichen Argumente der anderen Bundesländer hat der Senat so zusammengefasst, „dass der Flächentarifvertrag zwar geschwächt wird, dass gerade in der Krise wegen der Verlässlichkeit der Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst die Zulage aus der Zeit gefallen ist, dass zudem in der Krise die beschränkten Finanzmittel nicht in einer Zulage gebunden werden sollten und dass Einzelverhandlungen statt Tarifverbundverhandlungen auf längere Sicht weder für Arbeitnehmer/innen noch die Arbeitgeberseite zielführend sind“.
Die erst vor sieben Jahren wiedererlangte Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder stellt einen großen personalpolitischen Fortschritt dar. Diesen gilt es zu bewahren. Ziel des Senats ist es deshalb, respektvoll gegenüber der TdL darauf hinzuwirken, dass es zu keinem Ausschluss kommt.