Die Idee stammt von der Berliner SPD. Eine „Berlin-Zulage“ wurde als „Ballungsraumzulage“ politisch kreiert. Daraus wurde der Vorschlag der drei Berliner Koalitionsfraktionen für die nicht ruhegehaltfähige monatliche Hauptstadtzulage der Beamtinnen und Beamten. Die gesetzliche Regelung ist gleichzeitig per Gesetz auf die Tarifbeschäftigten und sonstigen Angestellten übertragen, für vollständig anwendbar erklärt und in eine „Ballungsraumzulage“ umbenannt worden. Der berechtigte Personenkreis für die außertarifliche Zulage erstreckt sich auf über zwanzig Geltungsbereiche von Tarifverträgen und Richtlinien. Dem hat auf Befragen durch das Land Berlin die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – widersprochen. Der Hauptpersonalrat hat zwar der Zulagengewährung an Tarifbeschäftigte zugestimmt, jedoch seiner Erklärung einen umfangreichen Katalog von Bedenken beigefügt.

Mit dem Haushaltsumsetzungsgesetz 2020 wird die Zulage für Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage im Besoldungsrecht der Beamtinnen und Beamten bis zum Schuljahr 2021/2022 fortgeschrieben. Im Januar 2020 hat das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt, dass die Zulagengewährung (sogenannte Brennpunktzulage) an Tarifbeschäftigte als außertarifliche Zulage der Mitbestimmung nach dem Personalvertretungsgesetz unterliegt.

Anfang Mai 2020 hat der Senat von Berlin beschlossen, dass aufgrund der besonderen Herausforderung und Belastung für bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Corona-Krise Leistungsprämien in Höhe von maximal 1.000 Euro je Beschäftigten gewährt werden können. Die Regelungen sind in einem Rundschreiben zusammengefasst in Anlehnung an die Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen vom 17. Juli 2001 für die Beamtinnen und Beamten den Dienstbehörden mit dem Hinweis mitgeteilt worden, dass die Beschäftigtenvertretungen zeitnah in angemessener Weise zu beteiligen sind. Dem ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie am 31. Juli 2020 gefolgt und hat den Hauptpersonalrat wegen eines Vordrucks, der das Verfahren bei der Gewährung einer Leistungsprämie für einen Beschäftigten im Schuldienst festsetzt, beteiligt. Der Hauptpersonalrat hat, wie erwartet, am 18. August 2020 dem Antrag der Bildungsverwaltung nicht zugestimmnt. Das hat grundsätzliche Bedeutung für Zulagengewährung in allen anderen Verwaltungsbereichen.

Drei Zulagen, dreimal haben Beteiligte mit erheblichen Einwänden widersprochen. Die Bedenken der TdL und des Hauptpersonalrates sind beachtlich. Das Land Berlin ist schließlich als Mitglied der TdL tarifgebunden. Der Hauptpersonalrat repräsentiert immerhin durch seine Mitglieder die Berliner Gewerkschaften und Berufsverbände sowie unabhängigen Organisationen des öffentlichen Dienstes.

Es ist ein personalpolitisches Dilemma, dass der Senat von Berlin und die ihn tragenden drei Koalitionsparteien bzw. -fraktionen nicht in der Lage sind, für rechtlich unangreifbare tarifrechtliche Regelungen zu sorgen.

Die GVV fordert die verantwortlichen Tarifvertragsparteien auf, unverzüglich transparente und rechtssichere Grundlagen für die drei Zulagen vorzulegen und mit allen Beteiligten abzustimmen.