Diese Widerspruchsbegründung können alle beamteten Dienstkräfte der Besoldungsgruppe A 14 nutzen. Für höhere Besoldungsgruppen müssten individuelle Anpassungen vorgenommen werden. Tarifbeschäftigte haben kein Vorverfahren, sondern klagen direkt vor dem Arbeitsgericht. Für die Sicherung dieser Ansprüche besteht aber noch Zeit (Verwirkung). Über das weitere Verfahren werden wir auch im jeweils aktuellen Newsletter hinweisen.