Der Förderpreis „Helfende Hand“ feiert in diesem Jahr fünfjähriges Bestehen. Im Dezember zeichnet der Bundesinnenminister Ideen und Projekte aus, die das Interesse der Menschen für ein ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz wecken und dieses möglich machen. Da jeder Ehrenamtliche neben seinen Tätigkeiten im Bevölkerungsschutz auch hauptberuflich tätig ist, ist eine funktionierende Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt eine wichtige Voraussetzung für alle Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz.
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Im Namen des Bundesministeriums des Innern möchten wir Sie herzlich bitten, alle Mitglieder ihrer Gewerkschaft über diese Ausschreibung zu informieren. Ziel ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen, die von besonderen Arbeitszeitregelungen, Freistellungen oderSonderurlaub profitieren. Da viele Arbeitgeber bereits ihren Teil dazu beitragen, ehrenamtliches Engagement möglich zu machen, werden diese in einer gesonderten Kategorie des Förderpreises gewürdigt. Durch das Hervorheben einzelner Betriebe und Unternehmen, sollen in Zukunft immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von solchen Regelungen profitieren.

Damit den Menschen in Deutschland in Notfällen geholfen werden kann, brauchen wir Freiwillige, die sich in ihrer Freizeit engagieren wollen. Dieses Engagement ist dringend notwendig, denn über 90 Prozent aller Tätigkeiten im Katastrophenschutz werden von Ehrenamtlichen ausgeführt. Allein der Brandschutz und die Gefahrenabwehr werden von ca. 1,3 Mio. Angehörigen in rund 26.500 Freiwilligen Feuerwehren gewährleistet. Ohne diese freiwilligen Helferinnen und Helfer sind diese Aufgaben nicht zu stemmen.

Dies möchten wir mit Ihrer Hilfe aktiv fördern. Alle Informationen zum Preis und zur Bewerbung finden Sie auf dem Flyer_Helfende_Hand und unter www.helfende-hand-foerderpreis.de.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und stehen für Rückfragen gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

i.A. Christopher Voigt

helfende hand-team
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