Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg (OVG) hat endlich den entscheidenden Schritt getan, unser seit 2009 laufendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung vorzulegen. Damit steht die Besoldungshöhe für den einfachen, mittleren (unser Verfahren) und gehobenen Dienst (Parallelverfahren) bis 2016 auf dem Prüfstand. Voraussichtlich wird das BVerfG einige Zeit für die Prüfung brauchen.
Klar ist, dass die Berliner Besoldung zu niedrig ist. Wie geht es weiter? In unserem Artikel „Verbesserung der Bezahlungsstruktur“ haben wir Handlungshinweise für den Senat aufgezeichnet. Das OVG hat in der mündlichen Verhandlung über unseren Fall klargestellt, dass es wohl auch das Besoldungsgesetz 2017/ 2018 für verfassungswidrig hält, auch wenn es die Besoldung nach diesem Gesetz – da das Jahr noch nicht beendet ist und einige Vergleichszahlen noch nicht feststehen- noch nicht abschließend geprüft hat. Es hält das Gesetz jedoch nach den Vorgaben des BVerfG aus 2015 bereits deswegen für verfassungswidrig, weil es nicht ausreichend begründet ist.
Es empfiehlt sich daher, auch in 2017 Widerspruch gegen die Besoldungshöhe einzureichen. Wir stellen Ihnen einen von unserem Rechtsanwalt entwickelten Vordruck sowie den Vordruck für ein Empfangsbekenntnis und einer Erklärung des Dienstherren zur Verjährung hier zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-D. Schmitt