Parlamentarische Mehrheit fĂŒr Reparaturgesetz zur R-Besoldung

Dem Abgeordnetenhaus von Berlin hat das Bundesverfassungsgericht am 28. Juli 202 eine Frist gesetzt. Bis spĂ€testens zum 1. Juli 2021 hat der Gesetzgeber des Landes Berlin eine verfassungskonforme Regelung hinsichtlich der Besoldung in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 und er Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 zu treffen. Überraschend wenig Beratungen Der Senat von Berlin entsprach dem Beschluss des Bundesverfassungsger...

Widerspruch gegen die Ablehnung der HauptstadtzulagengewÀhrung

Diese WiderspruchsbegrĂŒndung können alle beamteten DienstkrĂ€fte der Besoldungsgruppe A 14 nutzen. FĂŒr höhere Besoldungsgruppen mĂŒssten individuelle Anpassungen vorgenommen werden. TarifbeschĂ€ftigte haben kein Vorverfahren, sondern klagen direkt vor dem Arbeitsgericht. FĂŒr die Sicherung dieser AnsprĂŒche besteht aber noch Zeit (Verwirkung). Über das weitere Verfahren werden wir auch im jeweils aktuellen Newsletter hinweisen. Widerspruch_Begruendung_Haupt...

Tricksereien bei der Dienstpostenbewertung unterbinden

Neufassung der Nr. 3.5 der AV zu § 49 – Bewirtschaftung von Stellen – LHO FinanzstaatssekretĂ€r FrĂ©deric Verrycken hat am 3. MĂ€rz 2021 eine als „Vorgriffsregelung“ bezeichnete Neufassung der Nr. 3. 5 getroffen und Nr. 3.6 der AusfĂŒhrungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) zu § 49 – Bewirtschaftung von Stellen - der Landeshaushaltsordnung (LHO) aufgehoben. Die Entscheidung wurde als Rundschreiben der Senatsverwaltung fĂŒr Finanzen Nr. 18/202 ...

Stellungnahme der GVV zur geplanten Änderung der Landesbeihilfeverordnung

Diese VersĂ€umnisse des Senats mĂŒssen unterbleiben! Der Senator fĂŒr Finanzen, Dr. Matthias Kollatz, hat den Spitzenorganisationen der zustĂ€ndigen Gewerkschaften und BerufsverbĂ€nde nach § 83 des Landesbeamtengesetzes (LBG) und § 7 des Berliner Richtergesetzes den 184 Seiten umfassenden Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung ĂŒber die GewĂ€hrung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen FĂ€llen (Landesbeihilfeverordn...