Zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 über Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 - 4 BvL 4/18 - und zu den Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von kinderreicher Richter und Staatsanwälte - 2 BvL 6/17 u.a. - haben für Klarheit gesorgt. Die Besoldung ist in beiden Ländern in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Das Land Berlin muss spätestens mit Wirkung vom 1. Ju...
Im Entwurf des Senats für ein neues Haushaltsumsetzungsgesetz ist ab dem 1. Januar 2021 eine Zulage zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität geplant - die Hauptstadtzulage.Die Hauptstadtzulage beläuft sich auf 150 € pro Monat. Gewährt werden soll die Zulage Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13. Gleichzeitig soll durch die Verknüpfung der besoldungsrechtlichen Zulage mit dem Zuschuss für ein Firmenticket ...
Für den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgericht ist unter Vorsitz des Präsidenten des Gerichts, Prof. Dr. Voßkuhle, die Verhandlung - 2 BvL. 4/18 - zum Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob die Besoldung von Richterinnen und Richtern (Besoldungsgruppen R1, R2 und R3) in Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 im Sinne von Art. 33 Abs. 5 Gg amtsangemessen war ("Richterbesoldung II"), für 2020 jetzt in der Jahresvor...
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