Durch die Mitgliedschaft in der GVV ohne zusÀtzlichen Beitrag abgedeckt:

Gruppendienst- und Gruppendienstregresshaftpflichtversicherung

mit folgenden Höchstleistungen je Schadenereignis ab dem 01.09.2016:

  • EUR 10.000.000 pauschal fĂŒr Personen- und SachschĂ€den und fĂŒr VermögensschĂ€den, die als Folgeschaden von Personen- oder SachschĂ€den auftreten.
  • EUR 50.000 Regresshaftpflicht fĂŒr Benutzer fremder, nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge
  • EUR 50.000 fĂŒr das Abhandenkommen von DienstschlĂŒsseln
  • EUR 5.000 fĂŒr das Abhandenkommen persönlicher AusrĂŒstungsgegenstĂ€nde

Die Gesamtleistung fĂŒr alle VersicherungsfĂ€lle eines Versicherungsjahres betrĂ€gt das Doppelte dieser
Deckungssummen.

Abgesichert sind RegressansprĂŒche des Dienstherrn/Arbeitgebers, die leicht bis grob fahrlĂ€ssig verursacht wurden. VorsĂ€tzlich verursachte SchĂ€den sind nicht versichert.

 

Folgende beispielhaften Sachverhalte sind in der Diensthaftpflicht abgesichert:

  • SchĂ€den, die aus hoheitlichen, fiskalischen und privatwirtschaftlichen TĂ€tigkeiten der Beamten und Angestellten resultieren
  • SchĂ€den am fiskalischem Eigentum, wie Rechner, Laptop, Beamer und GPS
  • SchĂ€den, die beim dienstlichem Umgang mit GerĂ€ten, sowie Waffen und Munition des Dienstherrn entstehen
  • Abhandenkommen und SchĂ€den an persönlichen AusrĂŒstungsgegenstĂ€nden, nach dem Bekleidungsnachweis
  • SchĂ€den aus dem Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, hierzu zĂ€hlen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Geschwindigkeiten unter 20 km/h
  • Übernahme der Kosten (z.B. einer neuen Schließanlage) bei Verlust des DienstschlĂŒssels und einer Objektbewachung bis zu 14 Tagen
  • Abwehr unberechtigter AnsprĂŒche (passiver Rechtsschutz)

Nicht versichert sind echte VermögensschÀden. Dazu gehören z.B.:

  • AnsprĂŒche einer Behörde, die nicht rechtzeitig geltend gemacht werden, so das die Forderungen verjĂ€hren oder
  • es werden falsche AuszahlungsbetrĂ€ge festgesetzt, bzw. angewiesen.

Zur Absicherung dieser echten VermögensschĂ€den wenden Sie sich bitte an Ihren DBV Spezialisten fĂŒr den Öffentlichen Dienst. Er wird Ihnen die Vorteilsangebote fĂŒr GVV-Mitglieder vorstellen.

Bei allen Schadensereignissen prĂŒft die DBV zunĂ€chst, ob der Dienstherr tatsĂ€chlich einen Schadenersatzanspruch gegen Sie hat. Wenn nein, werden unberechtigte AnsprĂŒche abgewehrt. Wenn dagegen ein Schadenersatzanspruch besteht, ĂŒbernimmt die Versicherung den Schaden.
Das heißt den Schaden mĂŒssen Sie der DBV erst melden, wenn eine schriftliche Forderung des Dienstherrn/Arbeitgebers vorliegt.

 

Gruppen-Freizeit-Unfallversicherung

Die Versicherung umfasst nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2011, Stand 2015) alle außerberuflichen (Freizeit-)UnfĂ€lle mit Weltgeltung, einschließlich der UnfĂ€lle als Fluggast. Arbeits- oder DienstunfĂ€lle sind nicht versichert. Versichert sind auch (allerdings ohne InvaliditĂ€tsleistung) alle Vor-/RuhestĂ€ndler-/innen und Rentner-/innen, die in keinem DienstverhĂ€ltnis mehr stehen
mit folgenden Höchstleistungen je Schadenereignis ab 01.09.2016:

  • EUR 1.500 im Todesfall, verursacht durch einen Unfall
  • EUR 3.000 bei InvaliditĂ€t dem Grade der InvaliditĂ€t entsprechend mit Mehrleistung ab 75%
  • EUR 9.000 bei VollinvaliditĂ€t
  • EUR 2.500 Bergungskosten nach einem Unfall. Ersetzt werden die entstandenen notwendigen Kosten fĂŒr Such-, Rettungs- oder Bergungskosten, der Mehraufwand bei der RĂŒckkehr der verletzten Person zum stĂ€ndigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten Ă€rztlich angeordnet wurden. Bei einem unfallbedingten Todesfall werden die Kosten fĂŒr die ÜberfĂŒhrung zum letzten stĂ€ndigen Wohnsitz ersetzt.
  • EUR 1.000 Kurbeihilfe wird gezahlt, wenn wegen der durch Unfall hervorgerufenen GesundheitsschĂ€digungen innerhalb von 3 Jahren eine medizinisch notwendige Kur von mindestens 3 Wochen Dauer verordnet wird.
  • EUR 6 Krankenhaustagegeld wird fĂŒr jeden Kalendertag der vollstationĂ€ren Behandlung gezahlt, lĂ€ngstens jedoch fĂŒr fĂŒnf Jahre
    • nach 28 Tagen Krankenhausaufenthalt gibt es zusĂ€tzlich 10 TagessĂ€tze
    • nach 43 Tagen Krankenhausaufenthalt wird der Tagessatz verdoppelt
    • fĂŒr unfallbedingte ambulante OPÂŽs, die ĂŒblicher Weise vollstationĂ€r durchgefĂŒhrt werden, gibt es 5 TagessĂ€tze

Weitere Leistungs- und Beitragsvorteile sind auf Ihren besonderen Bedarf zugeschnittene Versicherungslösungen:
Berechnung der VersorgungsansprĂŒche fĂŒr Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Ö. D.)
Gern helfen wir auch mit einer kompetenten Beratung mit unserem plan360°
Im ersten Schritt erstellen wir eine fundierte, realistische Analyse Ihrer Situation.
Im zweiten Schritt erarbeiten wir flexible Finanzlösungen mit auf Ihre BedĂŒrfnisse zugeschnittenen Anlage-, Versicherungs- und Vorsorge-Produkten.

 

Ihr DBV Spezialist fĂŒr den Öffentlichen Dienst:

Bernd MĂŒller

Beauftragter des Partnerunternehmens DBV Deutsche Beamtenversicherung

AXA Regionalvertretung MĂŒller & Reimer OHG
Konrad-Wolf-Allee 1-3
14480 Potsdam
Tel. 0331/625440
Fax 0331/625441
Funk 0172/8848177
bernd.mueller@dbv.de
…und besuchen Sie unsere Internetseite: https://www.dbv-betreuer.de/mueller-reimer-DBV