Altersteilzeit und MindestnettobezĂŒge
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
am 19. Februar 2013 hat der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts in beiden von unserer Gewerkschaft unterstĂŒtzten Musterverfahren entschieden, dass die Berechnung der tariflich geschuldeten Mindestnettoentgelte fĂŒr dem TV ATZ unterliegende ArbeitsverhĂ€ltnisse weiterhin auf Grundlage der seit 2008 unverĂ€nderten Mindestnettobetragstabelle zu erfolgen hat. Beide Entscheidungen sind auf der Internetseite des Bundesarbeitsgerich...