Die Senatsverwaltung für Finanzen hat am 7. April über eine Erklärung des Senators für Finanzen, Matthias Kollatz, zur Vermeidung gesundheitsgefährdender Anforderungen an Personalvertretungen alle Dienststellen und Personalvertretungen des Landes Berlin informiert. Nach der Erklärung ist der Finanzsenator „zu dem Ergebnis gelangt, dass in der derzeitigen Situation der Infektionsgefahr durch Covid-19 die Durchführung von Personalratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz einschließlich online gestützter Anwendungen als eine weitere Möglichkeit zulässig und sachgerecht ist“.
Der Senator gibt dann den Hinweis, dass die Möglichkeit der Video- und Telefonkonferenz verantwortungsvoll zu nutzen und insbesondere der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit zu wahren ist. Unberechtigte Dritte dürfen an der Sitzung nicht teilnehmen. Ferner wird empfohlen, dass die Niederschriftführer*innen eine Teilnehmer*innen-Liste fertigen, welche zu einem späteren Zeitpunkt durch die Teilnehmenden nochmals eigenhändig nach Durchsicht der Niederschrift unterzeichnet wird.
Zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen unten den aktuellen geltenden Erschwernissen wird dagegen auf Bundesebene eine gesetzgeberische Maßnahme für erforderlich gehalten. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben daher einen Entwurf zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vorgelegt, der bereits in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand. So stelle das Coronavirus die Geschäftsführung der Personalvertretungen vor praktische Schwierigkeiten und rechtliche Unsicherheiten, schreiben die zwei Fraktionen. Personalratssitzungen würden bislang nur in Form von Präsenzsitzungen vor Ort durchgeführt, die jedoch wegen der hiermit verbundenen Infektionsrisiken bis auf Weiteres nicht erfolgen könnten.
Zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen seien daher gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich. Die Beschlussfassungen der Personalvertretungen sollen dem Entwurf zufolge „auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in Sitzungen vor Ort erfolgen können, indem Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz bis zum 31. März 2021 ermöglicht werden“.