Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verhandelte vom Mai 2019 bis Februar 2020 mit der BVG über den neuen Verkehrsvertrag für Zeit vom 1. September 2020 bis 31. August 2035. Ein Preisangebot wurde von der BVG zum 30. März 2020 dem Senat vorgelegt. Offene Themen aus den Verhandlungen sollten am 24. April im Entscheidungskreis besprochen werden. Über die Finanzierung der einzelnen Vertragsthemen wird der Senat erst dann entscheiden, wenn im Abgleich des von der BVG vorgelegten Angebotes mit den verfügbaren Landesmitteln mit der BVG verhandelt wird. Zwei Themen bestimmen die Auseinandersetzungen zwischen Senat und BVG besonders. Dies deshalb, weil ein hoher finanzieller Mehrbedarf gegenüber den im Nahverkehrsplan getroffenen Annahmen zur Finanzierung festgestellt wurde. Dabei handelt es sich um den TV-N-Abschluss 2019 mit jährlich ca. 100 Mio. € jährlich, was zu einem Mehrbedarf gegenüber der Kalkulation nach dem Nachverkehrsplan von etwa 1,9 Mrd. € führt. Andererseits sind die Kosten für die Dekarbonisierung des Busverkehrs im Vergleich zu den bisherigen Kosteneinschätzungen von der BVG bis Ende März nicht dargestellt worden.

In der Vorabinformation der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag („Verkehrsvertrag“) des Landes Berlin für Verkehrs- und Infrastrukturleistungen der Verkehrsmittel, U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre sind auf Seite 7 unter der Überschrift „Soziale Standards“ Forderungen und Auflagen des Senats für den Verkehrsvertrag zur Tariftreue, Ausbildung, Übernahme des Personals und der Inklusion enthalten.

Im Abschnitt zur „Tariftreue“ heißt es wörtlich: „Der Betreiber wird verpflichtet, seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen mindestens das für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen, mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen und während der Ausführungszeit Änderungen nachzuvollziehen.“ Mit diesem Satz verletzt der Berliner Senat die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit bei der BVG, da nur das Tarifwerk einer Gewerkschaft zugelassen wird. Damit bestätigt der Senat die langjährig immer wieder erhobene Behauptung anderer tariffähiger Gewerkschaften, die bei der BVG vertreten sind, der Senat hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zu seiner „Hausgewerkschaft“  ausgewählt und dies sogar vertraglich festgelegt.