Zum Ende der diesjährigen Wahlen zu den Personalvertretungen wurde die Berliner Besoldungsallianz gebildet. Sie ist ein Zusammenschluss von DGB, DBB, DRB und HPR und tritt für einen finanziellen Nachteilsausgleich wegen der zu niedrig bemessenen Besoldung ab 2009 im Land Berlin ein.

Grundlage der Forderung ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur Richterbesoldung im Land Berlin. Das Gericht hat die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin für Richter und Staatsanwälte in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 für unvereinbar mit dem von Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz gewährleisteten Alimentationsprinzip erklärt. Dem Besoldungsgesetzgeber wurde aufgegeben, bis spätestens 1. Juli 2021 verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Dabei ist eine rückwirkende Behebung derjenigen Richter und Staatsanwälte erforderlich, die sich gegen die Höhe der Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben.

Die Berliner Besoldungsallianz strebt ein Nachzahlungsgesetz für alle im Dienst befindlichen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter an.  Ausstehende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über Verfassungsbeschwerden zur Berliner Beamtenbesoldung sollen nicht abgewartet werden. Von der Allianz wird zunächst die Senatsverwaltung für Finanzen in die Pflicht genommen, ein Gesetz zur Umsetzung der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Entscheidung und der auf alle Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen  und Richter ausgeweiteten Forderung über ein Nachzahlungsgesetz zu erarbeiten. Dazu hat die Finanzverwaltung bereits mehrfach Aussagen über die Behandlung möglicher Initiativen getroffen. Es ist angekündigt worden, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Vorbereitung des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2021 ab 1. Januar des nächsten Jahres zu berücksichtigen. Desgleichen ist es Absicht der Finanzverwaltung, die weitere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 zur Besoldung kinderreicher Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamten mit mehr als drei Kindern bei diesem Gesetzesvorhaben zu berücksichtigen.

Der Aufruf der Besoldungsallianz und die dazugehörigen Materialien erwähnen jedoch mit keinem Wort die an die Besoldung gebundene Versorgung. Die erlittenen finanziellen Nachteile der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger innerhalb von zwei Jahrzehnten werden nicht thematisiert. Die Beamtinnen und Beamten im Ruhestand haben seit dem Wegfall des Urlaubsgeldes, der Kürzung der Sonderzahlung und der Absenkung der Dienstbezüge und der Einschnitte im Beihilfe- und Versorgungsrecht viel zu viel ertragen müssen, um jetzt von den Partnern der Besoldungsallianz missachtet zu werden. Deshalb: Die GVV richtet den Berliner Versorgungsappell an alle verantwortlich Tätigen in Politik, Verwaltung und Interessen- sowie Beschäftigtenvertretungen mit der Aufforderung, beim sogenannten Reparaturgesetz zur rückwirkenden Behebung der verfassungswidrig zu niedrig bemessenen Alimentation auch dementsprechende  versorgungsrechtliche Regelungen vorzusehen.